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   VG Frankfurt/Main, 08.08.2018 - 5 K 4453/16.F   

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VG Frankfurt/Main, 08.08.2018 - 5 K 4453/16.F (https://dejure.org/2018,33024)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.08.2018 - 5 K 4453/16.F (https://dejure.org/2018,33024)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. August 2018 - 5 K 4453/16.F (https://dejure.org/2018,33024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Das EEG 2014 enthält keine positiv normierte Privilegierung von Schienenbahnen in Schwierigkeiten. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 63 Halbs. 1 Nr. 2 EEG 2014 setzten den aktiven Betrieb der Schienenbahn im Wettbewerb voraus. Es widerspricht dem Ausnahmecharakter des EEG, in ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (31)

  • VGH Hessen, 22.05.2018 - 6 A 2146/16

    Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2012

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.08.2018 - 5 K 4453/16
    Die fehlende Antrags- und Anspruchsberechtigung für Schienenbahnen in Schwierigkeiten ergibt sich bei einer nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs gebotenen restriktiven Auslegung der gesetzlichen Vorgaben der Besonderen Ausgleichsregelung (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2016 - 8 C 3.15, juris; BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011- 8 C 52.09, juris; HessVGH, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 6 A 2146/16, juris; HessVGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 6 A 1002/08, juris) - hier § 65 i.V.m. § 63 EEG 2014.

    Dabei ist eine Regelung nur dann unvollständig, wenn sie keine Regelung für solche Fälle enthält, die nach der ihr zugrunde liegenden Regelungsabsicht einer Regelung bedürfen (HessVGH, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 6 A 2146/16, juris Rn. 10 unter Verweis auf Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Auflage, S. 373).

    Auch Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkte erfordern keine andere Sichtweise (HessVGH, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 6 A 2146/16, juris Rn. 12).

  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.08.2018 - 5 K 4453/16
    Insbesondere müssen solche öffentliche Interventionen strikt an die Durchführung eines soliden Umstrukturierungs- oder Umstellungsprogramms gebunden seien, das die langfristige Lebensfähigkeit des begünstigten Unternehmens wiederherzustellen vermag und zudem eine ausgleichende Rechtfertigung der Beihilfe in Form eines Beitrags des Begünstigten zur Entwicklung des Sektors insgesamt auf Gemeinschaftsebene enthalten muss (EuGH, Urteil vom 14. September 1994 - C-278/92, juris Rn. 67).

    Es entspricht der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten nur dann nach Art. 107 Abs. 3 Buchst. c AEUV für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt werden können, wenn sie mit einem tragfähigen Umstrukturierungsplan verbunden sind, der der Kommission im nötigen Detail vorzulegen ist (EuGH, Urteil vom 22. März 2001 - C-17/99, juris Rn. 45; EuGH, Urteil vom 14. September 1994 - C-278/92, juris Rn. 67; vgl. auch EuG, Urteil vom 11. Juni 2009 - T-297/02, juris Rn. 137, EuG, Urteil vom 12. September 2007 - T-68/03, juris Rn. 88).

  • EuG, 17.07.2014 - T-457/09

    Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband / Kommission - Staatliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.08.2018 - 5 K 4453/16
    Die Einstufung einer Beihilfe an ein Unternehmen in Schwierigkeiten als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar setzt nach den Umstrukturierungsleitlinien voraus, dass der Empfänger einem die Wiederherstellung seiner langfristigen Rentabilität innerhalb einer angemessenen Frist erlaubenden Umstrukturierungsplan unterliegt und dass die Beihilfe mit Maßnahmen zur Vermeidung unzumutbarer Wettbewerbsverfälschungen flankiert wird sowie sich auf die für die Umstrukturierung unbedingt notwendigen Mindestkosten beschränkt (vgl. EuG, Urteil vom 17. Juli 2014 - T-457/09, juris Rn. 196 f.).

    Diese Beihilfen müssen auf das unbedingt Notwendige beschränkt und erforderlich sein, um die Umstrukturierung des Empfängers zu gewährleisten, damit er zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben seine Geschäftstätigkeit hinreichend entfalten kann (vgl. EuG, Urteil vom 17. Juli 2014 - T-457/09, juris Rn. 200).

  • VGH Hessen, 13.12.2017 - 6 A 555/16

    Begrenzung der EEG-Umlage

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.08.2018 - 5 K 4453/16
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens des Klägers ist nach dem einschlägigen materiellen Bundesrecht die Rechtslage, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist bestand (HessVGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 555/16, juris Rn. 19; VG Frankfurt, Urteil vom 27. Juni 2017 - 5 K 1624/16.F, juris Rn. 34; hierzu auch BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09, juris).

    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot kann nur festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1993 - 1 BvL 34/81, juris Rn. 39; vgl. auch HessVGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 555/16, juris Rn. 28).

  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09

    Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.08.2018 - 5 K 4453/16
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens des Klägers ist nach dem einschlägigen materiellen Bundesrecht die Rechtslage, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist bestand (HessVGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 555/16, juris Rn. 19; VG Frankfurt, Urteil vom 27. Juni 2017 - 5 K 1624/16.F, juris Rn. 34; hierzu auch BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09, juris).

    Die fehlende Antrags- und Anspruchsberechtigung für Schienenbahnen in Schwierigkeiten ergibt sich bei einer nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs gebotenen restriktiven Auslegung der gesetzlichen Vorgaben der Besonderen Ausgleichsregelung (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2016 - 8 C 3.15, juris; BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011- 8 C 52.09, juris; HessVGH, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 6 A 2146/16, juris; HessVGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 6 A 1002/08, juris) - hier § 65 i.V.m. § 63 EEG 2014.

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.08.2018 - 5 K 4453/16
    Die Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts ist dem System des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union immanent (vgl. EuGH, Urteile vom 10. Oktober 2013 - C-306/12, juris Rn. 29 f., vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01, juris, Rn. 114; BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, juris Rn. 19 ff.; HessVGH, Urteil vom 11. März 2015 - 6 A 1071/13, juris Rn. 93).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.08.2018 - 5 K 4453/16
    Die Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts ist dem System des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union immanent (vgl. EuGH, Urteile vom 10. Oktober 2013 - C-306/12, juris Rn. 29 f., vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01, juris, Rn. 114; BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, juris Rn. 19 ff.; HessVGH, Urteil vom 11. März 2015 - 6 A 1071/13, juris Rn. 93).
  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.08.2018 - 5 K 4453/16
    Selbst wenn eine solche unionsrechtskonforme Auslegung nicht möglich ist - etwa weil diese contra legem wäre -, besteht die Verpflichtung, das Unionsrecht in vollem Umfang anzuwenden und die Rechte, die dieses dem Einzelnen einräumt, zu schützen, indem notfalls jede Bestimmung unangewendet bleibt, deren Anwendung zu einem unionsrechtswidrigen Ergebnis führt (EuGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - C-187/15, juris Rn. 43, 45; vgl. zu den Grenzen der unionsrechtskonformen Auslegung BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - 7 C 21.12, juris Rn. 36 m.w.N.).
  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.08.2018 - 5 K 4453/16
    Gewährt nämlich ein Mitgliedstaat einem Unternehmen eine Beihilfe, so kann dadurch die Erbringung von Verkehrsdiensten durch dieses Unternehmen beibehalten oder ausgeweitet werden, so dass sich die Chancen der in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Unternehmen, ihre Verkehrsdienste auf dem Markt der Bundesrepublik zu erbringen, verringern (vgl. nur EuGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - C-280/00, juris Rn. 77 f.; EuG, Urteil vom 11. Juni 2009 - T-189/03, ECLI:EU:T:2009:193 Rn. 70, 80).
  • EuGH, 13.07.2016 - C-187/15

    Pöpperl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.08.2018 - 5 K 4453/16
    Selbst wenn eine solche unionsrechtskonforme Auslegung nicht möglich ist - etwa weil diese contra legem wäre -, besteht die Verpflichtung, das Unionsrecht in vollem Umfang anzuwenden und die Rechte, die dieses dem Einzelnen einräumt, zu schützen, indem notfalls jede Bestimmung unangewendet bleibt, deren Anwendung zu einem unionsrechtswidrigen Ergebnis führt (EuGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - C-187/15, juris Rn. 43, 45; vgl. zu den Grenzen der unionsrechtskonformen Auslegung BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - 7 C 21.12, juris Rn. 36 m.w.N.).
  • EuGH, 10.10.2013 - C-306/12

    Spedition Welter - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kontrolle der

  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1071/13

    Der Kläger begehrt Einsicht in die Unterlagen der Bundesanstalt für

  • EuG, 08.07.2004 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

  • EuGH, 06.07.2017 - C-245/16

    Nerea

  • EuGH, 22.03.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 11.06.2009 - T-189/03

    ASM Brescia / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der

  • EuG, 12.09.2007 - T-68/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE STAATLICHEN

  • EuG, 11.06.2009 - T-297/02

    ACEA / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen

  • EuG, 10.05.2016 - T-47/15

    Das Gericht bestätigt, dass das deutsche Gesetz von 2012 über erneuerbare

  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 18.12

    Leistung der Jugendhilfe; Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung;

  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 71.10

    Laufbahnbefähigung; höherer Dienst; Master; Hochschulstudium;

  • BVerwG, 27.10.2004 - 6 C 30.03

    Insolvenzberatung, Insolvenzverwaltung, Rechtsberatung, Sachbereichserlaubnis,

  • BVerwG, 22.07.2015 - 8 C 8.14

    Änderung der Rechtsauffassung der Behörde; Ausgliederung; Ausschlussfrist;

  • VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 1002/08

    Strommengenbegrenzung nach dem EEG

  • BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93

    Unterbringung psychisch Kranker in den neuen Bundesländern

  • BVerwG, 24.02.2016 - 8 C 3.15

    Zertifizierung; Zertifizierer; Zertifikat; Bescheinigung; letztes abgeschlossenes

  • BVerwG, 18.05.2006 - 3 C 29.05

    Kontoguthaben; Auszahlung von Kontoguthaben; Kontoguthaben als Surrogat;

  • VGH Hessen, 23.03.2017 - 6 A 414/15

    Ein umgewandeltes Unternehmen kann unter der Geltung des EEG 2012 nicht auf die

  • VG Frankfurt/Main, 27.06.2017 - 5 K 1624/16

    Berechnung der Bruttowertschöpfung im Rahmen der Begrenzung der EEG-Umlage bei

  • VG Frankfurt/Main, 13.02.2019 - 5 K 9722/17

    Ein Unternehmen, das nicht mehr aktiv am Wirtschaftsleben teilnimmt und mit

    Ein Unternehmen, das nicht mehr aktiv am Wirtschaftsleben teilnimmt und mit dessen Rückkehr auch nicht mehr zu rechnen ist, hat keinen Anspruch auf eine EEG-Umlagebegrenzung (Fortführung Urteil vom 8. August 2018 - 5 K 4453/16.F -).

    Andernfalls würde sich die Wirkung der Besonderen Ausgleichsregelung auf eine Mehrung der Insolvenzmasse beschränken, was, hätte der Gesetzgeber diese Rechtsfolge gewollt, ausdrücklich hätte normiert werden müssen (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 8. August 2018 - 5 K 4453/16.F -, juris Rn. 35).

  • VG Frankfurt/Main, 17.04.2020 - 5 L 329/20

    Grundkonzeption des EEG nicht auf vorläufige Regelung ausgerichtet

    Insoweit würde es vorliegend dem Ausnahmecharakter des EEG widersprechen, in erweiternder Auslegung auf Kosten der Allgemeinheit der nichtbevorzugten Endverbraucher einen Anspruch auf Begrenzung zuzubilligen, um ausschließlich die Insolvenzmasse zur Befriedigung ihrer Gläubiger zu subventionieren (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 8. August 2018 - 5 K 4453/16.F -, Rn. 32 - 35, juris).
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